Sägemaschinen
Fräsmaschinen
Hobelmaschinen
Zu den wichtigsten Aufgaben des Unterrichts im Fach Technik gehört es, das Sicherheitsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Werkzeugen und Maschinen zu wecken. Dazu ist es notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler Informationen über den sicheren Gebrauch von Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen erhalten.
Der online-Lehrgang vermittelt den Schülern die notwendigen theoretischen Kenntnisse, dass sie unter Aufsicht erste selbständige Bohrversuche an Tischbohrmaschinen durchführen können.
Zur Verhütung von Unfällen sind alle Sägemaschinen, Fräsmaschinen, Abricht- und Dickenhobelmaschinen sowie die entsprechenden Handmaschinen von der Bedienung durch Schülerinnen und Schüler auszuschließen.
Beim Umgang mit den für den Unterricht zugelassenen Maschinen (Dekupiersäge, Bohrmaschine, Drehmaschine, Drechselmaschine, Bandschleifmaschine (stationär) sowie Handstichsäge) gelten die allgemeinen Regeln der Aufsichtspflicht in besonderem Maße: Danach hat die Lehrkraft den körperlichen, geistigen und charakterlichen Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers, die Größe und das Arbeitsverhalten der Lerngruppe sowie die räumliche Situation zu beachten.
Die Ständerbohrmaschine
Nach Unterweisung ist das Arbeiten von Schülern ab Jahrgang 5/6 unter Aufsicht, ab Jahrgang 7/8 teilselbstständig, ab Jahrgang 9 selbstständig möglich. Dabei müssen Sicherheitsregeln beachtet werden.
Schülerinnen und Schüler müssen vor der Benutzung der Maschinen eingehend in Theorie und Praxis unterwiesen werden. Maschinen dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht der Lehrkraft bedient werden.
Tischbohrmaschinen müssen folgende Sicherheitsmerkmale aufweisen:
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